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BSG, 15.02.2007 - B 3 KR 3/06 BH |
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Volltextveröffentlichung
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- BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines …
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 3 KR 3/06 BH
Zwar ist das Verbot einer Benachteiligung zugleich mit einem objektiv-rechtlichen Auftrag an den Staat verbunden, auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen hinzuwirken; dieser Auftrag zur Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots begründet indes keine konkreten Leistungsansprüche und damit kein einklagbares subjektives Recht des Einzelnen auf eine bestimmte Hilfsmittelversorgung (vgl auch die Senatsentscheidung vom 22. Juli 2004, SozR 4-2500 § 33 Nr. 6). - BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 3 KR 3/06 BH
Aus dieser Verfassungsnorm ergeben sich keine weitergehenden Ansprüche bei der Hilfsmittelversorgung (vgl Urteile vom 26. März 2003, BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, und vom 16. September 2004, USK 2004, 80).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - L 11 KA 67/10
Vertragsarztangelegenheiten
Das BSG hat seine Rechtsauffassung, dass die pauschale Verweisung des § 61 Satz 2 SGB X auf die Vorschriften des BGB nicht zur Anwendbarkeit des § 291 BGB führe (u.a. BSG, Urteil vom 20.12.1983 - 6 RKa 19/82 - m.w.N.), nicht mehr aufrecht erhalten (BSG, Urteile vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - für die Zahlung fälliger Gesamtvergütungen, vom 23.03.2006 - B 3 KR 3/06 R - für Vergütung einer Rehaeinrichtung, vom 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R - für Vergütung eines Apothekers). - LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 523/07
Tanzdozent - meditativer Tanz - internationaler Volkstanz - kein Künstler iS der …
Im Hinblick auf das beim Bundessozialgericht (BSG) anhängig gewesene Verfahren zur Lehre von "Tango Argentino" (B 3 KR 3/06 B) wurde mit Beschluss vom 15.05.2006 das Ruhen des Verfahrens angeordnet (L 11 KR 1407/06). - LSG Bayern, 06.04.2006 - L 4 KR 74/04
Versicherungspflichtigkeit nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) für …
Selbst wenn das Bundessozialgericht, bei dem Revision gegen dieses Urteil anhängig ist (B 3 KR 3/06 R) zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Tätowierer wie der Kläger, die nach individuellen Entwürfen arbeiten, Künstler im Sinne des KSVG sind, kann der Senat eine Versicherungspflicht des Klägers zumindest derzeit nicht feststellen.